A

Ablesbarkeit [d]

Kleinster ablesbarer Gewichtswert bei einer Digitalanzeige.

Auflösung einer Waage

Die Auflösung in Punkten errechnet sich aus Wägebereich [Max] dividiert durch die Ablesbarkeit [d]. Sie ist ein Qualitätsmerkmal.

B

Bauartzulassung für Waagen

Strenges Prüfverfahren ob eine Waage den eichtechnischen Anforderungen genügt. Eichen kann man eine Waage nur, wenn eine Bauartzulassung einer Benannten Stelle vorliegt.

C

CE – Zeichen

Dieses bescheinigt, dass das betreffende Gerät mit allen anwendbaren europäischen Richtlinien konform ist.

Checkweigher

Selbsttätige, also automatisch arbeitende, Kontrollwaage für gleichartiges Wägegut, wie z. B. Fertigpackungen.

D

DAkkS = Deutsche Akkretitierungstelle

Neugeschaffene Dachorganisation in Deutschland seit 2009. Hierzu gehört im Bereich Metrologie auch der DKD.

DKD-Kalibrierung

Siehe Kalibrierung.
Darüber hinaus dokumentiert sie die Rückführung auf das nationale Normal und entspricht damit den konkreten normativen Anordnungen von QM – Systemen. DKD-Kalibrierungen besitzen internationale Gültigkeit.
Das DKD-Kalibrierlaboratorium von KERN kann für einwandfreie elektronischen Waagen oder Prüfgewichte markenungebunden DKD- Kalibrierungen vornehmen.

Dreibereichs-Waage (Triple-range-Waage)

Im Zuge aufsteigender Belastung automatische Umschaltung in den nächstgrößeren Bereich. Wägebereiche [Max] und Ablesbarkeit [d], siehe Tabelle beim Waagenmodell

E

Eichen

Es können nur bauartzugelassene Waagen amtlich geeicht werden. Diese Waagen sind mit M gekennzeichnet. Die Eichung schreibt der Staat unter anderem im geschäftlichen Verkehr vor. Sie dient dem Verbraucherschutz.

Eichfähige Waagen

Diese Lieferform gibt es nicht mehr. Lieferbar sind nur noch “geeichte Waagen” – neuerdings “konformitätsbewertete Waagen”.

Eichklassen von Waagen

Klasse I – Analysenwaage (Feinwaage)
Klasse II – Präzisionswaage
Klasse III – Industriewaage (Handelswaage)

Eichung

Nach der EU-Richtlinie 2009/23/EG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:

  1. Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
  2. Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor.
  3. Zu amtlichen Zwecken.
  4. Bei der Herstellung von Fertigpackungen.
  5. In der Heilkunde.

Jede Waage wird vom Eichamt geprüft und mit der Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union).

Eichwert [e]

Maß für die Eichtoleranz (Fehlergrenzen), je nach Waage zwischen Ablesbarkeit 1 und 10 [d]

Eichzulassung

Bauartzulassung für eichfähige Waagen

F

Fehlergrenzen für geeichte Waagen

Zulässige Anzeigen-Toleranz nach Plus und Minus.
Man unterscheidet Ersteichfehlergrenzen und Verkehrsfehlergrenzen bei der Nacheichung. Diese sind bei nichtselbsttätigen Waagen doppelt so groß wie die Ersteichfehlergrenzen.

Fertigpackungs-Verordnung (FPVO)

Stellt die korrekte Befüllung von Fertigpackungen z. B. im Lebensmittelbereich sicher. Die zulässigen Gewichts-Toleranzen regelt das Eichgesetz.

H

Hochauflösende Waagen

Die Auflösung liegt in der Regel über 100.000 Punkten.

I

ISO-Kalibrierung

Prüfung von Messgeräten auf ihre Richtigkeit nach einem anerkannten, aber nicht akkreditieren, Verfahren.

J

Justieren eines Messgeräts

Exaktes Einstellen einer Messgröße durch einen fachmännischen Eingriff in das Messsystem.

K

Kalibrieren eines Messgeräts

Feststellen und Dokumentieren der Abweichung der Anzeige eines Messgerätes vom wahren Wert der Messgröße, bei DKD/DAkkS-Kalibrierscheinen unter Angabe der Messunsicherheit. Ein Eingriff in das Messgerät findet hierbei nicht statt.
Beispiel: Prüfen einer Waage durch Auflegen eines oder mehrerer Prüfgewichte.
Die Prüfgewichte werden nach dem gleichen Verfahren ebenfalls kalibriert.

Kalibrieren oder Eichen

DKD-Kalibrieren kann man jede einwandfreie Waage. Die DKD-Kalibrierung ist eine vom Staat überwachte private Dienstleistung zur Sicherstellung hoher Qualitätsanforderungen gemäß ISO 9000ff und andere, beispielsweise in der Produktion oder Forschung.
Eichen kann man nur bauartzugelassene Waagen mit dem grünen Zeichen
➔ Eichen

Kompatibilitätsnachweis

Damit wird die eichtechnische Verträglichkeit bei Kombinationen von wägetechnischen Modulen wie Anzeigegeräte, Wägezellen und Verbindungselementen dokumentiert.

Konformitätsbescheinigung

Sie wird bei Waagen im Zuge der Erst-Eichung durch das Eichamt ausgestellt. Sie gilt als Nachweis der Einhaltung und Übereinstimmung mit den Eichvorschriften. Mit vorliegen der Konformitätsbescheinigung kann der Hersteller die Konformität erklären, die Waage ist damit dann geeicht. (Dieses Verfahren ist das Konformitätsbewertungsverfahren nach Modul F.)

Konformitätsbewertung

Verfahren zur Bestätigung von zugesicherten Eigenschaften nach anerkannten Regeln. Bei Waagen betrifft dies die Eichung.

L

Linearität

Größte Abweichung der Gewichtsanzeige einer Waage zum Wert des jeweiligen Prüfgewichts nach Plus und Minus über den gesamten Wägebereich. (➔ Richtigkeit)

M

“M”

“Grünes M”, genauer schwarzes M auf grünem Kennzeichnungschild an EG-geeichten Waagen Bescheinigt die Konformität mit der aktuellen EU-Richtlinie für nichtselbsttätige Waagen. Immer in Verbindung mit dem CE-Zeichen.

Mindestlast Min

Untere Grenze des eichfähigen Wägebereiches. Sie ist auf dem Eichschild vermerkt. Die Funktion der Waage ist auch unterhalb der Mindestlast gegeben.

N

Nivellieren

Waagrechtstellen einer Waage mit Fußschrauben und Libelle. Bei geeichten Waagen vorgeschrieben, denn Schrägstellung bedeutet Messfehler.

Normale

Basis jeder Messung ist der Bezug auf ein gültiges Normal. Beispiele: Parallelendmaße, elektrische Widerstände, Gewichtstücke, usw. Diese nennt man Maßverkörperungen.
Ein Normal kann auch ein sehr präzises Messgerät sein. z. B. die Normalzeit-Uhr.
Die Normale sind hierarchisch nach Genauigkeitsklassen eingestuft. Im praktischen Gebrauch sind es Werksnormale, in der oberen Spitze sind es die nationalen oder internationalen Normale.
Bei Gewichtstücken ist dies in Deutschland das nationale Masse-Normal bei der PTB. Dieses ist wiederum an das Ur-Kilogramm in Paris angeschlossen.
Die Gewichts-Normale bei KERN sind in strenger Rückführung über die PTB an das nationale deutsche Normal angeschlossen.
Normale mit niedrigerer Hierarchie wie Werksnormale werden sowohl zum Justieren eines Messgerätes, und – wenn sie rückgeführt sind – auch zu dessen Kalibrierung verwendet.

O

OIML

“Organisation Internationale de Metrologie Legale”
Regelt international die eichtechnischen Belange von Messgeräten.
Für Gewichtstücke gilt die OIML R 111- 2004

P

Prüfgewicht extern (früher Kalibriergewicht)

Dient zur Einstellung oder Überprüfung der Waagengenauigkeit ➔ Justieren des Wägebereiches. Das externe Prüfgewicht kann jederzeit, auch nachträglich, DKD-kalibriert werden

Prüfgewicht intern

Wie externes Prüfgewicht, jedoch in die Waage eingebaut und motorgetrieben

Prüfgewichte-Genauigkeitsklassen

und ihre allgemeinen Zuordnungen zu den Waagentypen:

  • E2 Genaueste Prüfgewichte für hochauflösende Analysenwaagen der Eichklasse I ≥ 100.000 e
  • F1 Feingewichte für Analysenwaagen/Präzisionswaagen der Eichklasse I/ II bis 100.000 e
  • F2 Prüfgewichte für Präzisionswaagen der Eichklasse II bis 30.000 e
  • M1 Präzisionsgewichte für Industrie- und Handelswaagen der Eichklasse III bis 10.000 e

Prüfmittel

Hierunter versteht man alle Einrichtungen/Messmittel, die zur Feststellung von Prüfergebnissen verwendet werden.
Qualitätswirksame Prüfmittel sind u. a. Messgeräte, Maßverkörperungen wie Prüfgewichte, Endmaße usw. Diese fallen unter die Prüfmittelüberwachung.
Prüfmittel, die zu nicht qualitätsrelevanten “Schätzzwecken” eingesetzt werden, sind Hilfsmittel. Sie fallen nicht unter die Prüfmittelüberwachung

R

Referenzgewicht beim Stückzählen

Mehrere gleiche Zählteile werden für ein exaktes Durchschnittsgewicht gemeinsam gewogen und durch die Stückzahl geteilt. Je höher die Referenzstückzahl, desto größer die Zählgenauigkeit. Meist zwischen 10 und 50 Stück.

Rekalibrieren

Periodisches Nachmessen von Messmitteln/Prüfmitteln (z. B. Waagen/Prüfgewichte) zur Überwachung ihrer Richtigkeit, siehe auch Prüfmittelüberwachung.

Reproduzierbarkeit

= Standardabweichung
Maß der Übereinstimmung bei Wiederholungsmessungen (z. B. Waage) unter denselben Bedingungen. Meist 1 d oder kleiner. Qualitätsmerkmal.

Rückführbarkeit auf das nationale Normal

Voraussetzung jeder einwandfreien Messung ist der validierte lückenlose Nachweis, dass ein Messmittel auf das internationale oder nationale Normal rückgeführt ist. Die gesetzlich verbindlichen Normale befinden sich in Deutschland bei der PTB.
Diese Rückführung auf das nationale Normal ist in der Prüfmittelüberwachung in den Qualitätsnormen verbindlich vorgeschrieben.
Eine DKD/DAkkS-Kalibrierung eines Messmittels erfüllt diese Anforderung

S

Single-Cell-Technologie

Die Wägezelle besteht aus einem einzigen Aluminiumblock, was zu einer sehr hohen Messqualität führt

Standardabweichung

= Reproduzierbarkeit
Maß der Übereinstimmung bei Wiederholungsmessungen (z. B. Waage) unter denselben Bedingungen. Meist 1 d oder kleiner. Qualitätsmerkmal.

 

Stückzählen von Einzelteilen

Man wiegt z. B. 10 gleiche Teile; die Referenzstückzahl ist 10. Nun bildet die Waage automatisch das Durchschnittsgewicht je Teil. Ab jetzt werden die zu zählenden gleichen Teile sofort in Stück angezeigt. Hier gilt: Je höher die Referenzstückzahl, desto größer die Zählgenauigkeit.

T

Toleranzkontrollen

Obere und untere Grenzwerte werden individuell programmiert. Grenzwerteingabe in Gramm, Stück oder % üblich. Bei Toleranzkontrollen wie Dosieren, Portionieren oder Sortieren zeigt die Waage die Über- oder Unterschreitung der Grenzwerte an.
➔ Wägen mit Toleranzbereichen

V

Verifizierung

Dokumentierter Nachweis, dass eine festgelegte Anforderung erfüllt ist.

Verkehrsfehlergrenzen

➔ Nacheichung von Waagen und Gewichtstücken

W

Wägebereich [Max]

Arbeitsbereich der Waage. Die Waage ist bis zum angegebenen Gewichtswert als obere Grenze belastbar

Z

Zählauflösung

Die Zählauflösung in Punkten wird errechnet aus dem Quotient von Wägebereich [Max] durch kleinstes Teilegewicht. Sie ist eine Aussage für die Zählgenauigkeit.

Zweibereichswaage

Der gesamte Wägebereich einer Waage ist unterteilt und beginnt mit Ablesbarkeit d1. Nach Verlassen dieses Feinbereichs ist die Ablesbarkeit d2, meist 2 x d1. Die Umschaltung erfolgt automatisch.